Wenn Sie ihre Laborwerte/bzw. kurze Befunde mit uns persönlich besprechen wollen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch ab 12:30 Uhr zu Verfügung
Um die Wartezeit in der Akutsprechstunde (ab 11:00Uhr) für euch zu verringern, wird der Akutfall vom jeweils verfügbaren Arzt übernommen (keine freie Arztwahl).
Hausarztvermittlung – wann sie zulässig ist
Die reguläre Überweisung bleibt der Standard. Eine Hausarztvermittlung ist nur in medizinisch dringenden Fällen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wichtig:
- Die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit einer Terminvermittlung liegt ausschließlich beim Hausarzt. Voraussetzung ist entweder eine medizinische Dringlichkeit oder die Unzumutbarkeit einer selbstständigen Terminvereinbarung durch den Patienten.
- Maßgeblich ist allein die medizinische Notwendigkeit – nicht der Wunsch eines Facharztes oder Patienten. Notfallüberweisungen für Routinekontrollen auf Wunsch von Facharztpraxen sind unzulässig und gelten als missbräuchlich.
- Hält der Hausarzt eine Vermittlung für erforderlich, vereinbart er oder eine Mitarbeiterin einen konkreten Termin beim Facharzt und informiert den Patienten über Datum, Uhrzeit und Praxis.
- Ein Überweisungsschein ist dabei zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie: Hausarztvermittlungen werden im Rahmen der Abrechnungsprüfung einzelfallbezogen kontrolliert. Unberechtigte Vermittlungen können zu Regressforderungen gegenüber der Hausarztpraxis führen.
Information zur elektronischen Patientenakte (ePA) – Was Sie wissen sollten
Liebe Patientin, lieber Patient,
ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet – es sei denn, Sie widersprechen ausdrücklich.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die ePA ist ein digitales Gesundheitsdossier, das Ihre medizinischen Daten sicher speichert – z. B. Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Impfungen oder Medikationspläne. Ziel ist es, Ihre Versorgung zu verbessern, indem alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei Bedarf Zugriff auf wichtige Informationen haben – mit Ihrer Zustimmung.
Was ändert sich für Sie?
- Ihre Krankenkasse richtet automatisch eine ePA für Sie ein.
- Sie müssen nichts tun, wenn Sie die ePA nutzen möchten.
- Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten in der ePA gespeichert werden, können Sie der Einrichtung widersprechen (Opt-out).
- Ihre Daten sind geschützt: Nur Sie entscheiden, wer Zugriff auf welche Informationen erhält.
- Die Nutzung der ePA ist freiwillig – Sie können jederzeit Inhalte löschen oder den Zugang einschränken.
Ihre Vorteile
- Weniger Doppeluntersuchungen
- Bessere Abstimmung zwischen verschiedenen Fachärzten
- Wichtige Gesundheitsinformationen immer verfügbar – auch im Notfall
- Mehr Transparenz über Ihre eigene medizinische Behandlung
Widerspruchsmöglichkeit
Wenn Sie keine elektronische Patientenakte wünschen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Verwaltung Ihrer ePA.
